Ruheort
Der Friedhof ist primär ein Ort der Bestattung, der Trauer, der Erinnerung und der Besinnung – persönlich und öffentlich. Er ist ein Ruheort für unsere Verstorbenen.
Der Friedhof ist primär ein Ort der Bestattung, der Trauer, der Erinnerung und der Besinnung – persönlich und öffentlich. Er ist ein Ruheort für unsere Verstorbenen.
Die Kommune hat im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge und der Hoheit über diese öffentlichen Orte eine besondere Fürsorgepflicht für den Friedhof.
Eine zukunftsfähige Entwicklung des Friedhofs als öffentlichen Raum ist sicher zu stellen. Alle Entscheidungen, die dem Friedhof direkt schaden, sind kritisch zu bewerten.
Die Gewerke am Friedhof stehen als kompetente Partner den Friedhofsverwaltungen bei der Weiterentwicklung der Friedhöfe zur Verfügung. Faire Kooperationen bilden die Grundlage dafür.
Die Hoheit über den Friedhof obliegt dem Träger. Er ist für die Zulassung von Gewerbetreibenden zuständig und sollte hier nur fachkundige auswählen.
Regionalität und Individualität sind auf dem Friedhof zu fördern, um die Besonderheit des jeweiligen Friedhofs vor Ort zu betonen. Die örtlichen Betriebe der Gewerke sind Ihr erster Ansprechpartner.
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