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Bundesverband Deutscher Steinmetze

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Vorteile für alle Beteiligten

Friedhofsverwalter/in

Friedhofsverwalter/in,

Hauptvorteil bei der Verwendung der in unserer Friedhofssatzung verankerten BIV-Grabmalrichtlinie ist, dass es keine Vorgaben zum Genehmigungsverfahren gibt. Mit den Formblättern als Hilfestellung haben wir nur sehr geringen Verwaltungsaufwand und müssen keine Standsicherheitsnachweise oder Abnahmeprotokolle überprüfen und dokumentieren. Ein Haftungsrisiko, welches in der falschen oder mangelhaften Beurteilung eines Standsicherheitsnachweises begründet sein könnte, haben wir deshalb auch nicht. Auch hohe und regelmäßige Seminargebühren für die Qualifizierung und Zertifizierung unserer Sachbearbeiter zur sicherheitstechnischen Prüfung der Genehmigungsunterlagen fallen bei uns nicht an. Die jährliche Standsicherheitsprüfung ist gemäß einer UVV der Berufsgenossenschaft, die für unsere Friedhofsmitarbeiter zuständig ist, durchzuführen. Die zweistufige Prüfung ist praxisgerecht und entspricht den Vorgaben, die unsere Bauministerkonferenz und das Bundesverkehrsministerium für die Überprüfung von Bauwerken machen.
Nutzungsberechtige/r

Nutzungsberechtige/r,

Als Kunde muss ich mich lediglich um die Gesteinsauswahl und Gestaltungselemente des Grabmals kümmern. Da der Steinmetz keinen Mehraufwand für Standsicherheitsnachweise oder Abnahmeprüfungen hat, fallen keine Zusatzkosten für mich an. Ich kann mich auf meine Trauerarbeit konzentrieren und muss mich nicht mit diesen bürokratischen und baurechtlich gar nicht nötigen Erfordernissen auseinandersetzen.

Steinmetz/in

Steinmetz/in,

Die BIV-Grabmalrichtlinie mit den Bemessungstabellen und dem EXCEL-Programm ist ein wichtiges Instrument zur sicheren und fach- und handwerksgerechten Bemessung der Verankerung und Fundamentierung der Grabmale. Da ich mit dem Kunden einen BGB-Werkvertrag geschlossen habe, bin ich selbstverständlich zur standsicheren Errichtung des Grabmals verpflichtet und habe dazu auch eine Gewährleistung zu erbringen. Es entsteht für mich kein Mehraufwand für Standsicherheitsnachweise oder Abnahmeprüfungen, die gemäß unserer Landesbauordnung nicht benötigt werden. Ich kann mich somit voll und ganz darauf konzentrieren, den Endkunden hinsichtlich der Grabmalgestaltung bestmöglich zu beraten und dabei meine Erfahrung im Umgang mit Grabmalen einfließen zu lassen.

Bundesverband Deutscher Steinmetze

Weißkirchener Weg 16
60439 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 57 60 98
Fax: 069 / 57 60 90
info@biv-steinmetz.de
www.biv-steinmetz.de
www.steinmetz-grabmal.de

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