Als Kunde muss ich mich lediglich um die Gesteinsauswahl und Gestaltungselemente des Grabmals kümmern. Da der Steinmetz keinen Mehraufwand für Standsicherheitsnachweise oder Abnahmeprüfungen hat, fallen keine Zusatzkosten für mich an. Ich kann mich auf meine Trauerarbeit konzentrieren und muss mich nicht mit diesen bürokratischen und baurechtlich gar nicht nötigen Erfordernissen auseinandersetzen.
Die BIV-Grabmalrichtlinie mit den Bemessungstabellen und dem EXCEL-Programm ist ein wichtiges Instrument zur sicheren und fach- und handwerksgerechten Bemessung der Verankerung und Fundamentierung der Grabmale. Da ich mit dem Kunden einen BGB-Werkvertrag geschlossen habe, bin ich selbstverständlich zur standsicheren Errichtung des Grabmals verpflichtet und habe dazu auch eine Gewährleistung zu erbringen. Es entsteht für mich kein Mehraufwand für Standsicherheitsnachweise oder Abnahmeprüfungen, die gemäß unserer Landesbauordnung nicht benötigt werden. Ich kann mich somit voll und ganz darauf konzentrieren, den Endkunden hinsichtlich der Grabmalgestaltung bestmöglich zu beraten und dabei meine Erfahrung im Umgang mit Grabmalen einfließen zu lassen.