Friedhofsverwalter/in

Friedhofsverwalter/in

Hauptvorteil bei der Verwendung der in unserer Friedhofssatzung verankerten BIV-Grabmalrichtlinie ist, dass es keine Vorgaben zum Genehmigungsverfahren gibt. Mit den Formblättern als Hilfestellung haben wir nur sehr geringen Verwaltungsaufwand und müssen keine Standsicherheitsnachweise oder Abnahmeprotokolle überprüfen und dokumentieren. Ein Haftungsrisiko, welches in der falschen oder mangelhaften Beurteilung eines Standsicherheitsnachweises begründet sein könnte, haben wir deshalb auch nicht. Auch hohe und regelmäßige Seminargebühren für die Qualifizierung und Zertifizierung unserer Sachbearbeiter zur sicherheitstechnischen Prüfung der Genehmigungsunterlagen fallen bei uns nicht an. Die jährliche Standsicherheitsprüfung ist gemäß einer UVV der Berufsgenossenschaft, die für unsere Friedhofsmitarbeiter zuständig ist, durchzuführen. Die zweistufige Prüfung ist praxisgerecht und entspricht den Vorgaben, die unsere Bauministerkonferenz und das Bundesverkehrsministerium für die Überprüfung von Bauwerken machen.